Apple iPhone
Vodafone erwirkt Verfügung gegen T-Mobile
Urteil: Apple iPhone ohne SIM-Lock und Tarifbindung
Yasmin Kötter
Vodafone hat beim Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen T-Mobile erwirkt. Gegenstand ist der exklusive Vertrieb des iPhones und die Bindung an T-Mobile. Das Handy kann nur in Verbindung mit einem Zwei-Jahres-Vertrag von T-Mobile im Netz der Deutschen Telekom genutzt werden. Jetzt muss T-Mobile handeln und ein iPhone ohne SIM-Lock und Tarifbindung anbieten.
Beim Landgericht Hamburg hat Vodafone den Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen Vodafone beantragt, direkt nach Marktstart des iPhone bei T-Mobile am 9. November. Wie Vodafone-Pressesprecher Jens Kürten gegenüber netzwelt erklärte, habe sich Vodafone diesen Schritt gut überlegt: "Wir haben genau beobachtet, welches Marktmodel T-Mobile geschaffen hat, also dass Handy-Hersteller und Anbieter sich zusammenschließen und die Kunden ein Handy mit unbefristeter Netzsperre akzeptieren müssen."
Mit dem rechtlichen Schritt wollte Vodafone klären, ob Koppelgeschäfte wie bei dem iPhone überhaupt in Deutschland erlaubt sind. Denn bisher habe sich der Markt durch viel Wettbewerb und damit gute Preise definiert, so Kürten. Am 12. November sei die Bestätigung der Einstweiligen Verfügung eingetroffen. Gestern wurde diese dann offiziell an T-Mobile zugestellt.
Gegenstand der einstweiligen Verfügung: iPhone-Bindung an T-Mobile.
Die Frage, ob das neue Marktmodell in Deutschland rechtmäßig ist, ist damit beantwortet: Nein, das ist es nicht. Für T-Mobile hat das direkte Konsequenzen: Wie Kürten gegenüber netzwelt bestätigte, muss T-Mobile "unverzüglich das iPhone ohne SIM-Lock-Sperre und ohne Tarifbindung anbieten." Nur dann kann T-Mobile den Vertrieb des iPhones rechtmäßig gestalten.

digg it
del.icio.us